Barrierefreie Websites & BFSG-Umsetzung in Ravensburg
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Hinweis: Rechtlicher Disclaimer
BOS Medien ist eine Internetagentur, keine Rechtsanwaltskanzlei. Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf unserer fachlichen Einschätzung, sorgfältiger Recherche der öffentlich zugänglichen Informationen rund um das BFSG, die WCAG und die EN 301 549 sowie unserer praktischen Erfahrung in der Umsetzung barrierefreier Webprojekte. Wir geben keine rechtsverbindliche Auskunft und übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für eine rechtliche Beratung empfehlen wir, eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuzuziehen.
Barrierefreie Websites für Unternehmen aus Ravensburg und der Region
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen, ihre Websites, Online-Shops und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Was lange nur für öffentliche Stellen galt, betrifft nun auch die Privatwirtschaft – mit klaren Anforderungen, konkreten Fristen und möglichen Bußgeldern bei Nichteinhaltung.
Als Internetagentur aus Ravensburg unterstützen wir Unternehmen dabei, digitale Barrierefreiheit technisch sauber und nachhaltig umzusetzen. Ob bestehende Website oder Neuentwicklung: Wir analysieren den Ist-Zustand, beraten zu den notwendigen Maßnahmen und setzen die Anforderungen nach WCAG 2.2 und EN 301 549 um – strukturiert, verständlich und auf Augenhöhe.
Unsere Kunden kommen aus Ravensburg, dem Bodenseeraum und der Region Oberschwaben. Darüber hinaus arbeiten wir auch überregional mit Unternehmen zusammen, die Wert auf eine fundierte technische Umsetzung und eine verlässliche Betreuung legen.
Digitale Barrierefreiheit – mehr als eine gesetzliche Pflicht

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites und Online-Shops so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Das betrifft unter anderem die Bedienbarkeit per Tastatur, die Verständlichkeit von Inhalten, die Lesbarkeit durch Screenreader und die visuelle Gestaltung mit ausreichenden Kontrasten.
Für betroffene Unternehmen ist die Umsetzung seit dem Inkrafttreten des BFSG keine freiwillige Maßnahme mehr, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus bringt eine barrierefreie Website aber auch handfeste Vorteile: Sie erreicht mehr Menschen, verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer und wirkt sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung aus. Saubere Strukturen, klare Inhalte und technisch korrekte Auszeichnung sind Faktoren, die sowohl assistive Technologien als auch Google gleichermaßen bewerten.
Wir betrachten Barrierefreiheit nicht als lästige Pflicht, sondern als sinnvollen Bestandteil professioneller Webentwicklung.
BFSG, WCAG und EN 301 549 – die wichtigsten Grundlagen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu zählen Online-Shops, Buchungsplattformen, Websites mit Kontaktformularen und vergleichbare digitale Angebote.
Die konkreten technischen Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist. Der derzeit maßgebliche Standard ist WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien definieren vier zentrale Prinzipien:
Robustheit: Die technische Umsetzung muss mit aktuellen Browsern und assistiven Technologien kompatibel sein. Das erfordert unter anderem valides HTML und korrekte ARIA-Auszeichnungen.
Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie über verschiedene Sinneskanäle zugänglich sind – etwa durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos oder ausreichende Farbkontraste.
Bedienbarkeit: Die Website muss vollständig per Tastatur bedienbar sein. Interaktive Elemente benötigen sichtbare Fokus-Indikatoren, Zeitbegrenzungen müssen anpassbar sein.
Verständlichkeit: Inhalte, Navigation und Formulare müssen klar, konsistent und nachvollziehbar aufgebaut sein. Die Sprache der Seite muss im Code korrekt angegeben werden.
Wen betrifft das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt grundsätzlich für Unternehmen im B2C-Bereich, die digitale Dienstleistungen erbringen oder Produkte über digitale Kanäle anbieten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Kleinstunternehmen.
Ein Unternehmen ist in der Regel betroffen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
- Es bietet Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher an (B2C).
- Es beschäftigt mehr als 10 Mitarbeitende oder erzielt einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro.
- Es betreibt einen Online-Shop oder eine Website mit transaktionalen Funktionen wie Buchungstools, Kontaktformularen, Abo-Abschlüssen oder ähnlichen Angeboten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klären wir das gerne gemeinsam in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Unsere Leistungen im Bereich Barrierefreiheit
Wir bieten Ihnen ein abgestuftes Leistungsangebot, das sich am konkreten Bedarf Ihres Unternehmens orientiert:
Barrierefreiheits-Analyse und Audit Wir prüfen Ihre bestehende Website auf Konformität mit den Anforderungen der WCAG 2.2 und identifizieren konkrete Barrieren – technisch, gestalterisch und inhaltlich. Sie erhalten eine nachvollziehbare Auswertung mit priorisierten Handlungsempfehlungen.
Beratung und Konzeption Auf Basis der Analyse beraten wir Sie zu den notwendigen Maßnahmen, dem realistischen Aufwand und einer sinnvollen Priorisierung. Dabei berücksichtigen wir Ihre bestehende Infrastruktur, Ihr Content-Management-System und Ihre internen Ressourcen.
Technische Umsetzung nach WCAG 2.2 Wir setzen die erforderlichen Anpassungen um – von der semantischen HTML-Struktur über die Tastaturbedienbarkeit bis hin zu ARIA-Attributen, Farbkontrasten und der korrekten Auszeichnung von Formularen. Bei WordPress-Websites arbeiten wir direkt im Theme und in den Templates.
Barrierefreie Neuentwicklung Bei neuen Website-Projekten oder einem Relaunch integrieren wir Barrierefreiheit von Anfang an in Konzeption, Design und Entwicklung. So entsteht keine nachträgliche Anpassung, sondern eine durchgängig barrierefreie Lösung.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung Nach Umsetzung der Maßnahmen erstellen wir die gesetzlich geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit für Ihre Website – inklusive Angaben zum Konformitätsstand, bekannten Einschränkungen und dem Feedback-Mechanismus.ing-Hebel.
WordPress und Barrierefreiheit
WordPress ist als Content-Management-System grundsätzlich gut geeignet, um barrierefreie Websites umzusetzen – vorausgesetzt, die technische Basis stimmt. Die Barrierefreiheit einer WordPress-Website hängt maßgeblich vom eingesetzten Theme, den verwendeten Plugins und der Art der Inhaltsaufbereitung ab.
Wir achten bei der Entwicklung und Optimierung von WordPress-Websites besonders auf:
- saubere, semantische HTML-Struktur
- vollständige Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
- korrekte Auszeichnung von Überschriften, Listen, Tabellen und Formularen
- Alternativtexte und sinnvolle Beschriftungen
- eine barrierefreie Navigation und Seitenstruktur
- die Kompatibilität mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien
Auch bestehende WordPress-Websites lassen sich in den meisten Fällen nachträglich barrierefrei gestalten, ohne dass ein vollständiger Relaunch erforderlich ist.
Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Das BFSG sieht bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen empfindliche Sanktionen vor. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann unter anderem Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Darüber hinaus kann die Bereitstellung der betroffenen Dienstleistung auf dem deutschen Markt eingeschränkt oder vollständig untersagt werden.
Unternehmen, die bereits jetzt handeln, sichern sich nicht nur rechtlich ab, sondern nutzen die Gelegenheit, ihre digitale Präsenz grundlegend zu verbessern.
Barrierefreiheit und SEO – zwei Seiten derselben Medaille
Viele der Maßnahmen, die eine Website barrierefrei machen, wirken sich gleichzeitig positiv auf die Suchmaschinenoptimierung aus. Saubere Überschriftenstrukturen, aussagekräftige Alternativtexte, eine klare Seitenarchitektur und schnelle Ladezeiten sind Faktoren, die sowohl von assistiven Technologien als auch von Google bewertet werden.
Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, investiert damit automatisch in eine technisch bessere Website – mit positiven Auswirkungen auf Rankings, Nutzererfahrung und Conversion.
Als Internetagentur mit langjähriger SEO-Erfahrung verbinden wir beide Disziplinen in einem ganzheitlichen Ansatz.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit und zum BFSG
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Das BFSG betrifft grundsätzlich Unternehmen im B2C-Bereich mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von über 2 Millionen Euro, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher erbringen. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, Buchungstools und Websites mit Kontaktformularen. Im Einzelfall empfehlen wir eine individuelle Prüfung.
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
In einem kurzen Erstgespräch klären wir das gemeinsam – kostenlos und unverbindlich.
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Darüber hinaus kann die Bereitstellung der betroffenen Dienstleistung auf dem deutschen Markt eingeschränkt oder untersagt werden.
In den meisten Fällen ja. Der Aufwand hängt vom eingesetzten Theme, den verwendeten Plugins und der Art der Inhalte ab. Nach einer Analyse des Ist-Zustands können wir einschätzen, welche Maßnahmen notwendig sind und ob eine schrittweise Optimierung ausreicht oder ein tieferer Eingriff sinnvoll ist.
Das BFSG richtet sich an die Privatwirtschaft und setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes und enthält zusätzliche Anforderungen wie Leichte Sprache und Gebärdensprache. Beide verweisen auf die europäische Norm EN 301 549, die sich wiederum an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientiert. Für Unternehmen sind die WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA der maßgebliche technische Standard.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da der Aufwand stark vom aktuellen Zustand der Website und dem Umfang der notwendigen Anpassungen abhängt. Nach einer Erstanalyse geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung zu Aufwand und Kosten.
Nein. Overlay-Lösungen, die per JavaScript über eine bestehende Website gelegt werden, erfüllen in der Regel nicht die Anforderungen der WCAG und werden von Experten und Betroffenenverbänden kritisch bewertet. Eine nachhaltige Lösung erfordert Anpassungen an Struktur, Code und Inhalten der Website selbst.
Warum BOS Medien?
Wir verbinden technisches Know-how mit einer strukturierten, nachvollziehbaren Arbeitsweise. Barrierefreiheit setzen wir nicht als oberflächliches Feature um, sondern als festen Bestandteil professioneller Webentwicklung.
Unsere Kunden schätzen:
- direkte Kommunikation und feste Ansprechpartner
- technische Tiefe statt Overlay-Lösungen oder Quick-Fixes
- eine realistische Einschätzung von Aufwand und Nutzen
- langfristige Betreuung statt einmaliger Maßnahmen
Kontakt & Erstgespräch
Sie möchten wissen, ob Ihre Website die Anforderungen des BFSG erfüllt? Oder planen Sie ein neues Projekt, das von Anfang an barrierefrei umgesetzt werden soll?
Gerne besprechen wir Ihre Situation in einem unverbindlichen Erstgespräch und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
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