Müssen E-Mails eine Signatur enthalten?
Zumeist enthalten E-Mails in heutiger Zeit am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort, sowie ein Firmenlogo oder gar noch ein Hinweis auf die anstehende Messe. Eine vollständige Signatur mit Name und Anschrift fehlt häufig. Wieso aber?
Korrekte und vollständige E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller (Neu-)Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie in der Regel gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Doch meist weiß der Laie nicht so recht, was alles in eine E-Mail-Signatur gehört.
Wir sind Ihnen bei diesen Fragen unterstützend behilflich, da unser Kanzlei-Partner genau für solche Fälle Mustervorgaben, Checklisten und Formulierungsvorlagen uns an die Hand gibt.
Kontaktieren Sie uns noch heute und überarbeiten Sie mit uns gemeinsam Ihre E-Mail-Signatur!*
Telefon 0751-27088550 oder per E-Mail an info@bos-medien.com
*Bitte beachten Sie, dass wir keine keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung bieten! Wenden Sie sich für eine solche bitte an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
verfasst am 2. Juli 2019 - veröffentlicht unter Allgemein > DSGVO
Schlagworte: Checkliste, Datenschutz, DSGVO, E-Mail, Impressum, Pflichtangaben, Signatur